Elterninfo Masernschutz für Bestandsschüler

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Elterninformation zum ab 01. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz

Elterninformation zum ab 01. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzfür Schülerinnen und Schüler, die am 01. März 2020 bereits an der Schule angemeldet waren

Liebe Eltern,
Das Masernschutzgesetz, seit 01.03.2020 in Kraft getreten, verlangt von Ihnen einen Nachweis über den Masernimpfstatus Ihres Kindes. Dieser Nachweis kann durch die Vorlage eines der folgenden Dokumente erfolgen:

  1. Impfdokumentation (Impfbuch) oder ärztliches Zeugnis, aus der / dem sich ergibt, dass ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht;
  2. ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass Immunität gegen Masern besteht;
  3. ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation);
  4. Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen Einrichtung, dass für das Kind dort bereits ein Nachweis vorgelegt worden ist.

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